Digitalbonus Bayern
Der Freistaat Bayern fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Betriebe. Anders als viele Programme fördert der Digitalbonus nicht nur die Beratung, sondern auch die Umsetzung. Für ein Vorhaben, wie ich es baue, kommt er deshalb häufig in Frage.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Über den Antrag entscheidet die zuständige Bezirksregierung. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Maßgeblich sind allein die Richtlinien des Freistaats Bayern, nicht die Angaben auf dieser Seite.
Wer antragsberechtigt ist
- Gewerbliche Betriebe mit Betriebsstätte in Bayern
- Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Richtlinie
- Freiberufler sind ausgeschlossen
Wie hoch die Förderung ausfallen kann
Gefördert wird ein Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens die Hälfte. Beim Digitalbonus Standard liegt die Obergrenze bei bis zu 7.500 Euro, beim Digitalbonus Plus bei bis zu 30.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen, darunter ist eine Förderung nicht möglich.
Anträge werden in monatlichen Fenstern angenommen, jeweils am Ersten des Monats ab 10:00 Uhr. Ist das Kontingent ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.
Die Reihenfolge, auf die es ankommt
Der wichtigste Punkt am ganzen Programm ist die Reihenfolge. Wer zu früh zusagt, verliert die Förderung vollständig.
- Ich schreibe Ihnen ein Angebot.
- Sie stellen den Antrag. Antragsteller sind immer Sie als Betrieb, nicht ich.
- Sie erhalten die Eingangsbestätigung.
- Erst danach schließen wir den Vertrag.
- Erst danach beginnt die Umsetzung.
Ein Vertrag, eine verbindliche Zusage, eine Anzahlung oder eine Rechnung vor der Eingangsbestätigung gilt als vorzeitiger Vorhabenbeginn. Die Förderung ist dann verloren, auch wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Falsche Angaben im Antrag sind Subventionsbetrug nach §264 Strafgesetzbuch. Das gilt für den Antragsteller und für alle, die daran mitwirken. Ich helfe Ihnen gern bei der Leistungsbeschreibung. Bei den Angaben zum Vorhabenbeginn wird nicht getrickst.
Was ohne Risiko möglich ist
Vor dem Antrag dürfen wir sprechen, den Ablauf ansehen, den Aufwand schätzen und ein Angebot schreiben. Auch eine Vorführung ist möglich. Erst die verbindliche Beauftragung ist der Punkt, an dem gewartet werden muss.
Offizielle Quellen
- Das Förderprogramm im Überblick (öffnet in einem neuen Tab)
- Antragstellung (öffnet in einem neuen Tab)
- Häufige Fragen (öffnet in einem neuen Tab)
Ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, klären wir am Telefon in wenigen Minuten.
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Die jeweils gültigen Bedingungen stehen in der Förderrichtlinie des Freistaats Bayern.